Veranstalter

„Alles im Leben hat seinen Preis; auch Dinge, von denen man sich einbildet, man kriegt sie geschenkt. “
Theodor Fontane, deutscher Schriftsteller

Jeder, der Musik aus dem GEMA-Repertoire öffentlich nutzt, muss diese Wiedergabe vorab bei der GEMA anmelden. So auch Veranstalter.

  • Straßenfeste
  • Konzerte und Festivals
  • Partys
  • Freiluftkinos
  • Theater
  • Betriebsfeiern
  • Sportturniere
  • Public Viewing
  • Karnevalszüge, etc

Die GEMA hat für jede dieser Nutzungsarten einen eigenen Tarif. Hier finden Sie die verschiedenen Informationen zu den Branchen: https://www.gema.de/musiknutzer/branchen/
Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Tarifauswahl und Ihrer Anmeldung. Kontaktieren Sie uns!

Veranstalter

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Bund der Gemazahler e.V.
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Fax 0991/ 37 91 159
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